Implantat oder Stiftzahn?

Wo ist der Unterschied?

Ein Stiftzahn – auch als Stiftkrone oder stifttragende Krone bezeichnet – ist eine künstliche Zahnkrone, die in der Zahnwurzel verankert wird.

Wissenschaftlich fundiert
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Diese stabile Verankerung wird durch den Stift sichergestellt. Dieser kann aus Keramik, Metall oder Kunststoff bestehen und wird zuerst in die Wurzel eingebracht. Auf diesem wird dann die Zahnkrone befestigt. Der Stiftzahn dient also dem Wiederaufbau stark geschädigter Frontzähne, bei denen nur noch die Zahnwurzel vorhanden ist. Das funktioniert auch bei bereits wurzelbehandelten Zähnen.

Stiftzahn

Stiftzahn oder Zahnimplantat?

Der Stiftzahn ist nur eine Krone, die in der Wurzel verankert wird. Die Voraussetzung für das Einsetzen ist deshalb, dass die Zahnwurzel noch intakt ist. Das Zahnimplantat hingegen bildet selbst die Zahnwurzel und ist auf diese somit nicht mehr angewiesen.

Zahnimplantat implantiert

Man könnte nun meinen, dass der Stiftzahn die natürlichere und langlebigere Lösung im Vergleich zu einem Zahnimplantat wäre, da man ja die eigene Wurzel noch erhält und nur die Krone ersetzt. Dem ist aber nicht so, da die Wurzel oft schon eine natürliche Alterung erfahren und Schaden genommen hat. Sie hält der Kaubelastung häufig nicht mehr in vollem Umfang stand, was zur weiteren Schädigung und schließlich dem Verlust von Wurzel und Stiftzahn führt. Ein richtig gesetztes Zahnimplantat hält oft 20 Jahre und länger. Aus medizinischer Sicht sollte deshalb dem Zahnimplantat immer Vorzug gegenüber dem Stiftzahn gegeben werden.

Wieviel kostet ein Stiftzahn?

Die Kosten hängen maßgeblich vom Aufwand der Behandlung und vom verwendeten Material ab. Beispielsweise liegen die Kosten bei vorkonfektionierten Stiften deutlich unter denen von individuell angefertigten. Beim Material ist eine Stiftkrone aus Keramik etwa doppelt so teuer wie eine aus Kunststoff. Man kann grob mit einem Kostenbetrag zwischen 400 und 1.000 Euro pro Stiftzahn rechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten im Rahmen der Regelversorgung.

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