ECDI Zentrum Aachen

Zahnimplantate
in Aachen

Gemeinschaftspraxis für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Plastische Operationen und Implantologie
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Implantologie im ECDI-Zentrum in Aachen

Die Gemeinschaftspraxis Theaterstraße existiert seit über 30 Jahren. Bereits seit 1997 befindet sie sich in zwei Etagen in der Theaterstraße 61. Sie liegt im Innenstadtbereich direkt neben dem Parkhaus Theaterstraße/ Lothringerstraße.

In der Gemeinschaftspraxis arbeiten vier Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie: Dr. Dr. Ralf Kettner, und Dr. Gereon Stockbrink, Dr. Dr. Nassim Ayoub und Priv.-Doz. Dr. Dr. Alexander Zeller. Alle Ärzte des Zentrums besitzen die zahnärztliche und ärztliche Zulassung zur Behandlung von gesetzlich und privat versicherten Patientinnen und Patienten.

Als Überweiserpraxis haben sich alle Ärzte ausschließlich auf kieferchirurgische und implantologische Leistungen spezialisiert und sind jeweils für die Implantologie fortgebildet und zertifiziert. Für komplexere Eingriffe verfügt das Zentrum über schonende digitale Röntgenverfahren in 3-D-Technik sowie modernste Möglichkeiten zur dreidimensionalen Operations- und Implantatplanung. Prothetische Versorgung im Rahmen einer implantologischen Behandlung übernimmt grundsätzlich der überweisende Zahnarzt. Durch die enge Zusammenarbeit mit einer anästhesiologischen Praxis können auf Wunsch nahezu alle Eingriffe in unserer Praxis auch in Narkose oder Dämmerschlaf durchgeführt werden.

Wir möchten, dass Sie sich durch ein ausführliche und verständliche Beratung und unsere fachliche Kompetenz jederzeit menschlich und medizinisch gut aufgehoben fühlen.

Für Neu-Patienten: Anamnesebogen

Für alle Patienten, die bisher noch nicht bei uns waren: Bitte bringen Sie den unten stehenden Anamnesebogen ausgedruckt und ausgefüllt mit.

Anamnesebogen
ECDI Anamnesebogen für Implantatbehandlung

Kontaktinformationen

Gemeinschaftspraxis für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Plastische Operationen und Implantologie

Theaterstraße 61, 52062 Aachen
0241474820
Online-Termin vereinbaren

Öffnungszeiten

MO08:00-18:00
DI08:00-18:00
MI08:00-18:00
DO08:00-18:00
FR08:00-18:00

KARTE UND ROUTE: DER WEG ZU Gemeinschaftspraxis für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Plastische Operationen und Implantologie

Herzlich Willkommen im ECDI Zentrum Aachen

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Auszeichnungen

Was ist ein Implantat?

Unter einem Zahnimplantat (kurz: Implantat) versteht man eine künstliche Zahnwurzel. Sie besteht aus Titan oder Keramik und wird vom Implantologen in den Kiefer eingepflanzt (lat.: „implantare“). Derartige Implantate werden als enossale Implantate bezeichnet; sie werden heute fast ausschließlich verwendet. Das Implantat dient als Träger für den Zahnersatz – also bspw. eine Krone, Brücke oder Prothese. Aufgrund ihrer besonders guten Verträglichkeit und Haltbarkeit zählen Implantate heute zu den wichtigsten Therapien in der modernen Zahnheilkunde.

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Warum Vertrauen in Ihren Implantologen so wichtig ist!

Was sind die Vorteile von Implantaten?

  • ästhetisches und authentisches Aussehen
  • natürliches Kauen, Beißen und Lachen
  • Schutz der gesunden Zahnsubstanz, da Nachbarzähne nicht als Brückenpfeiler beschliffen werden müssen
  • Vermeidung von Knochenschwund, da die permanente Beanspruchung des gesamten Kieferknochens verhindert wird

Wie verläuft die Implantation?

Der Ersatz verloren gegangener Zähne und die sichere Fixierung von Zahnersatz im unbezahnten Kiefer durch Implantate ist ein Standardverfahren der modernen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

Die implantologische Behandlung gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile: den chirurgischen und den prothetischen Teil. Der chirurgische Teil kann unterschiedlich aufwendig sein. Im besten Fall ist genug gesunder Kieferknochen vorhanden, sodass der Eingriff sich auf folgende Schritte beschränkt:

  • Die betreffende Stelle wird örtlich betäubt.
  • Der Kieferknochen wird dort freigelegt, wo das Implantat platziert werden soll.
  • Es wird ein Hohlraum gebohrt.
  • Das Implantat wird in die Vertiefung eingesetzt (Implantatinsertion).
  • Das Zahnfleisch wird über dem Implantat vernäht, damit dieses geschützt mit dem Kieferknochen verwachsen kann.

Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie individuell nach Ihren Wünschen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Zahnarzt erarbeiten wir ein für Sie geeignetes Versorgungskonzept.

Der prothetische Anteil der Behandlung beginnt nach der erfolgreichen Einheilung des eingesetzten Implantats bzw. der eingesetzten Implantate. Hierbei versorgt Ihr Zahnarzt Sie mit den entsprechenden Prothesen (Kronen, Brücken oder herausnehmbarer Zahnersatz).

Was kosten Zahnimplantate?

Um Ihnen einen Kostenplan erstellen zu können, führen wir zunächst eine gründliche Untersuchung durch. Die notwendigen Behandlungsschritte erläutern wir Ihnen in einem Beratungsgespräch.

Ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag berechtigt zur späteren Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Darin werden alle Positionen transparent aufgeführt, sowohl für die Implantation als auch für eventuell erforderliche Nebenleistungen wie etwa einen vorhergehenden Aufbau des Kieferknochens. Die Kosten für die anschließende prothetische Versorgung stellt Ihr Zahnarzt in Rechnung.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Der Kostenaufwand für eine Versorgung mit Implantaten unterteilt sich wie folgt:

  • implantologische Leistungen (wird bei gewöhnlichen Erkrankungen nur von Privatversicherungen übernommen)n
  • Versorgung mit Zahnersatz auf Implantaten (wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst)

Das bedeutet im Detail:

Private Berechnung implantologischer Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung darf gemäß SGB V die Kosten für implantologische Leistungen grundsätzlich nicht übernehmen. Die Abrechnung aller Leistungen, die mit der Implantation verbunden sind, erfolgt nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und ggf. nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Privatrechnung werden einerseits die zahnärztlichen Leistungen für die Implantation, andererseits die Materialkosten für Implantate und deren Zubehörteile berechnet.

Nur bei einigen festgelegten schweren Erkrankungen (z. B. nach Tumoroperationen oder Unfällen), bei denen eine zahnmedizinische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, hat die Krankenkasse die Kosten für die implantologischen Leistungen zu übernehmen. In diesen Ausnahmefällen kommt sie auch für die Kosten des Zahnersatzes auf den Implantaten auf.

Festzuschüsse für Zahnersatz auf Implantaten

Die Krankenkassen zahlen je nach zahnmedizinischem Befund feste Beträge für die Versorgung mit Zahnersatz, unabhängig von der gewählten Therapie. Damit erhalten Patienten auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Implantat-Konstruktion entscheiden. Der Zuschuss wird allerdings nicht für das Implantat selbst, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz – die sogenannte Suprakonstruktion – gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten für die Regelversorgung, die für den jeweiligen Befund als Standardtherapie festgelegt ist.

Vor der Behandlung ist ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) für den Zahnersatz zu erstellen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung setzt die Krankenkasse auch die Festzuschüsse fest, die dem Versicherten zustehen.

Seit Oktober 2020 erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Die Krankenkasse zahlt 60 Prozent der Regelversorgung (= Basisvariante des Zahnersatzes). Wer mithilfe jährlicher Zahnarztbesuche sein Bonusheft gepflegt hat, erhält nach fünf Jahren 65 Prozent Kassenzuschuss und nach zehn Jahren 75 Prozent.

Geringverdiener oder Bezieher von Bafög oder Arbeitslosengeld II bekommen die Kosten für die Regelversorgung ohne Eigenanteil. Dafür reicht ein Antrag bei der Krankenkasse.

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