Was ist der Heil- und Kostenplan für Zahnersatz?

Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Autor: Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Veröffentlicht: 16.02.2021
Aktualisiert: 14.01.2026
Lesezeit: 15 Min.

Der Heil- und Kostenplan (HKP) muss vor dem Beginn einer Zahnbehandlung für den Patienten vom Zahnarzt erstellt werden.

Er bildet den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten ab. Außerdem klärt er, welche Implantatkosten vom Patienten, von der Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung, von Beihilfestellen oder vom Sozialamt getragen werden müssen.

Mit Hilfe des vom Zahnarzt erhobenen Befundes setzt die Krankenkasse den sogenannten Festzuschuss fest. Dieser beträgt 50 % der Kosten der Regelversorgung, also der zweckmäßigsten und wirtschaftlichsten Zahnersatz-Versorgung für den Patienten.

Unterschiede gibt es zwischen HKP für gesetzlich und privat versicherte Patienten. Bei privat versicherten Patienten ist der Vertragspartner des Zahnarztes nicht z.B. die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle, sondern der Patient selbst, der sich dann in Eigenregie um die Kostenerstattung bei seiner Versicherung kümmern muss.

Welche wichtigen Angaben muss ein Heil- und Kostenplan beinhalten?

  • Der Name, die Anschrift und der Stempel des behandelnden Zahnarztes
  • Das Datum der Ausstellung
  • Die Bezeichnung: Kostenvoranschlag und/oder Heil- und Kostenplan
  • Den Behandlungsplan, den Befund und das Zahnschema (Zahnstatus)
  • Die Bezeichnung der zu behandelnden Zähne
  • Die genaue Spezifikation der geplanten Leistungen
  • Die Anzahl der zu erbringenden Leistungen
  • Die Nummer der Gebührenordnung (GOZ) für Zahnärzte
  • Den Steigerungssatz, Gebührenfaktor und die Einzelbeträge
  • Den geschätzten Betrag für die zu erwartenden Material/ Laborkosten
  • Die Gesamtsumme für die geplante Behandlung.

Muss ich für den Heil- und Kostenplan bezahlen?

Gesetzlich versicherte Patienten müssen nicht für den HKP bezahlen. Bei Privat-Patienten kann der Zahnarzt eine Gebühr verlangen. Auf Verlangen des Patienten muss der Zahnarzt eine Kopie des Heil- und Kostenplanes aushändigen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

European Centers for Dental Implantology (ECDI)

Implantate nachweisen, Lebensqualität gewährleisten

Die European Centers for Dental Implantology (ECDI) dokumentieren jedes eingesetzte Implantat und werten die Daten wissenschaftlich aus. So können wir die Qualität von Behandlungen stetig verbessern und neue Erkenntnisse für eine sichere Implantatversorgung gewinnen.

Unsere Mitglieder sind erfahrene Implantologen, die nach strengen Kriterien ausgewählt werden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das geprüfte Erfahrung, transparente Ergebnisse und langfristige Lebensqualität.

Darüber hinaus arbeiten die ECDI-Zentren eng zusammen, entwickeln Behandlungsmethoden weiter und teilen ihr Wissen – damit Implantatbehandlungen auch in Zukunft zuverlässig und nachhaltig bleiben.

MEHR ÜBER UNS ERFAHREN
ECDI Leading Center Badge

Finanzierung: PKV & Zusatzschutz im Überblick

  • PKV für Ärzte bietet günstige Beiträge, stabile Leistungen und hohe Erstattung, auch für Medizinstudenten.

  • In der privaten Krankenversicherung benötigt jedes Kind einen eigenen, separaten Versicherungstarif.

  • Studenten können 3 Monate nach Einschreibung in die PKV wechseln, abhängig von Kosten, Leistungen und Familiensituation.

  • Ab 57.600 € Jahresbrutto ist der Wechsel in die PKV möglich, oft günstiger und hochwertiger für junge, gesunde Menschen.

  • Für Beamte ist die private Krankenversicherung günstiger, da der Dienstherr über die Beihilfe einen Großteil der Kosten übernimmt.

  • Die private Krankenversicherung bietet mehr Leistungen als die gesetzliche und ermöglicht individuellere, umfassendere medizinische Versorgung.

  • Das Bonusheft wurde vor ca. 25 Jahren eingeführt und ist ein Nachweis für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.

  • Gesetzlich versicherte Geringverdiener würden durch die notwendige Zuzahlung beim Zahnersatz finanziell besonders stark belastet.