Aus diesem Grund existiert eine sogenannte Härtefallregelung, bei der die Kasse einen Teil oder auch die gesamten Implantatkosten der Regelversorgung übernimmt.
Wer kann Gebrauch von der Härtefallregelung machen?
Die Regelung schließt alle diejenigen ein, die Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Bafög beziehen oder auf Sozialamtskosten in einem Heim leben. Des Weiteren gilt sie für Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von maximal 966 €/Monat und für Ehepaare mit einem Bruttoeinkommen bis zu 1.328,25 €/Monat. Für jedes Kind, das sich in der Familie befindet, werden diese Einkommensgrenzen nochmal um 10 % angehoben. Auch wenn das Einkommen knapp über der Härtefallgrenze liegt, werden Zuschüsse gezahlt, die individuell berechnet werden und mit einem vollständig geführten Bonusheft noch verringert werden können.
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Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.
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Die »European Centres for Dental Implantology« sind der Zusammenschluss der führenden Zahnimplantantologen Europas.
Dämtliche Kliniken der ECDI vereinen die geprüfte Qualität und das Expertenwissen der modernsten Zahnimplantologen in Deutschland und Europa. Den Kern unserer Arbeit bildet die auf aktuellste Technik gestützte Implantologie und die enge Zusammenarbeit mit Patienten und Partnern. Profunde, auf persönliche Bedürfnisse abgestimmte Beratung und erstklassiges Handwerk prägen unser Profil.
Derzeit werden 36 Kliniken aus Deutschland sowie ausgewählte Zentren aus Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Luxemburg, Dänemark, Litauen, Island, Ungarn, Kroatien und Griechenland den Kriterien für das Qualitätssiegel der ECDI gerecht.