Härtefallregelung: Was ist die Härtefallregelung für Zahnersatz?
Gesetzlich Versicherte, die nur ein sehr geringes Einkommen beziehen, würden durch die Zuzahlung beim Zahnersatz finanziell sehr stark belastet werden.
Aus diesem Grund existiert eine sogenannte Härtefallregelung, bei der die Kasse einen Teil oder auch die gesamten Implantatkosten der Regelversorgung übernimmt.
Wer kann Gebrauch von der Härtefallregelung machen?
Die Regelung schließt alle diejenigen ein, die Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Bafög beziehen oder auf Sozialamtskosten in einem Heim leben. Des Weiteren gilt sie für Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von maximal 966 €/Monat und für Ehepaare mit einem Bruttoeinkommen bis zu 1.328,25 €/Monat. Für jedes Kind, das sich in der Familie befindet, werden diese Einkommensgrenzen nochmal um 10 % angehoben. Auch wenn das Einkommen knapp über der Härtefallgrenze liegt, werden Zuschüsse gezahlt, die individuell berechnet werden und mit einem vollständig geführten Bonusheft noch verringert werden können.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.
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Finanzierung: PKV & Zusatzschutz im Überblick
PKV für Ärzte bietet günstige Beiträge, stabile Leistungen und hohe Erstattung, auch für Medizinstudenten.
In der privaten Krankenversicherung benötigt jedes Kind einen eigenen, separaten Versicherungstarif.
Studenten können 3 Monate nach Einschreibung in die PKV wechseln, abhängig von Kosten, Leistungen und Familiensituation.
Ab 57.600 € Jahresbrutto ist der Wechsel in die PKV möglich, oft günstiger und hochwertiger für junge, gesunde Menschen.
Für Beamte ist die private Krankenversicherung günstiger, da der Dienstherr über die Beihilfe einen Großteil der Kosten übernimmt.
Die private Krankenversicherung bietet mehr Leistungen als die gesetzliche und ermöglicht individuellere, umfassendere medizinische Versorgung.
Das Bonusheft wurde vor ca. 25 Jahren eingeführt und ist ein Nachweis für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.
Gesetzlich versicherte Geringverdiener würden durch die notwendige Zuzahlung beim Zahnersatz finanziell besonders stark belastet.