Private Krankenversicherungen für Angestellte

Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Autor: Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Veröffentlicht: 16.02.2021
Aktualisiert: 14.01.2026
Lesezeit: 15 Min.

Als Angestellter sind Sie versicherungspflichtig und damit grundsätzlich gesetzlich versichert.

Überschreitet Ihr jährliches Bruttoeinkommen 57.600 Euro (Stand 2017), dürfen Sie in eine private Krankenversicherung wechseln. Hier sind, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, die Beiträge häufig geringer bei gleichzeitig höchster Qualität der angebotenen Leistungen.

Je früher, desto besser

Ein Grund für die häufig niedrigeren Preise bei den privaten Krankenversicherungen ist, dass die Leistungen individuell auf den Patienten abgestimmt sind und nicht jeder Patient das volle Leistungsspektrum benötigt. Weiterhin fließen in die Berechnung des Beitrages persönliche Patienten-Informationen wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand mit ein, wobei Alter und Gesundheit die größten Rollen spielen.

Daher gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto sinnvoller ist der Eintritt in eine private Krankenversicherung, da dann die Beiträge besonders gering ausfallen. Für ältere und gesundheitlich instabilere Patienten ist meist die gesetzliche Krankenversicherung die beste Wahl.

Versicherung der Kinder

Als Angestellter können Sie Ihr Kind nur dann privat versichern, wenn Sie oder der andere Elternteil des Kindes ebenfalls privat versichert ist. In diesem Fall muss für das Kind ein gesonderter Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, dessen Beiträge stark variieren und von den enthaltenen Leistungen abhängen. Für mehr Informationen zur Versicherung Ihres Kindes lesen Sie (Private Krankenversicherung für Kinder).

Tarife vergleichen

Die Fülle an Tarif-Angeboten ist kaum mehr zu überblicken – und es fällt immer schwerer, günstige Verträge mit den passenden Leistungen ausfindig zu machen.

Mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner können Sie schnell und unkompliziert einzelne Angestellten-Tarife gegenüberstellen und einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag wählen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

European Centers for Dental Implantology (ECDI)

Implantate nachweisen, Lebensqualität gewährleisten

Die European Centers for Dental Implantology (ECDI) dokumentieren jedes eingesetzte Implantat und werten die Daten wissenschaftlich aus. So können wir die Qualität von Behandlungen stetig verbessern und neue Erkenntnisse für eine sichere Implantatversorgung gewinnen.

Unsere Mitglieder sind erfahrene Implantologen, die nach strengen Kriterien ausgewählt werden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das geprüfte Erfahrung, transparente Ergebnisse und langfristige Lebensqualität.

Darüber hinaus arbeiten die ECDI-Zentren eng zusammen, entwickeln Behandlungsmethoden weiter und teilen ihr Wissen – damit Implantatbehandlungen auch in Zukunft zuverlässig und nachhaltig bleiben.

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Finanzierung: PKV & Zusatzschutz im Überblick

  • PKV für Ärzte bietet günstige Beiträge, stabile Leistungen und hohe Erstattung, auch für Medizinstudenten.

  • In der privaten Krankenversicherung benötigt jedes Kind einen eigenen, separaten Versicherungstarif.

  • Studenten können 3 Monate nach Einschreibung in die PKV wechseln, abhängig von Kosten, Leistungen und Familiensituation.

  • Ab 57.600 € Jahresbrutto ist der Wechsel in die PKV möglich, oft günstiger und hochwertiger für junge, gesunde Menschen.

  • Für Beamte ist die private Krankenversicherung günstiger, da der Dienstherr über die Beihilfe einen Großteil der Kosten übernimmt.

  • Die private Krankenversicherung bietet mehr Leistungen als die gesetzliche und ermöglicht individuellere, umfassendere medizinische Versorgung.

  • Das Bonusheft wurde vor ca. 25 Jahren eingeführt und ist ein Nachweis für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.

  • Gesetzlich versicherte Geringverdiener würden durch die notwendige Zuzahlung beim Zahnersatz finanziell besonders stark belastet.