Private Krankenversicherungen für Kinder

Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Autor: Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Veröffentlicht: 16.02.2021
Aktualisiert: 14.01.2026
Lesezeit: 15 Min.

In der privaten Krankenversicherung benötigt jedes Kind einen eigenen, separaten Versicherungstarif.

Ein Familientarif, in dem das Kind von Beiträgen befreit wird, ist nur in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Es gibt jedoch gesonderte Tarife, in denen die Prämien für das Kind wesentlich geringer als für Erwachsene ausfallen.

Die Zugehörigkeit zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse und das Einkommen der Eltern entscheiden über die Versicherung des Kindes. Sind die Eltern verheiratet und beide privat versichert, wird das Kind auch privat versichert. Sind die Ehepartner beide gesetzlich versichert, so ist es auch das Kind, und es erhält eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Ist einer der Partner privat und der andere gesetzlich versichert, entscheidet das Einkommen über die Versicherung des Kindes. Liegt der privat versicherte Partner mit seinem Einkommen über dem des gesetzlich versicherten Partners und außerdem über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 Euro (Stand 2017), so wird auch das Kind privat versichert. Sind die Partner nicht verheiratet, dürfen sie eigenständig entscheiden, über welchen Elternteil das Kind versichert wird.

Sonderfall Neugeborene

Wenn ein Neugeborenes über den privat versicherten Elternteil mitversichert werden soll, gelingt das unter vereinfachten Bedingungen. Zur Aufnahme ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Auch ein Risikozuschlag oder der Ausschluss bestimmter Leistungen im Fall von Krankheit oder Behinderung des Neugeborenen ist nicht erlaubt. Das Neugeborene besitzt nach der Aufnahme denselben Versicherungsschutz wie der Elternteil. Nur wenn dieser Schutz höher sein soll, wird eine Gesundheitsprüfung fällig.

Voraussetzung für die Aufnahme des Neugeborenen ist, dass der Elternteil bereits drei Monate lang einen Vertrag bei dieser Versicherung besitzt und den Aufnahmeantrag für das Neugeborene innerhalb der ersten zwei Monate nach dessen Geburt stellt.

Tarife vergleichen

Mit einer privaten Krankenversicherung erhält Ihr Kind oder Neugeborenes einen weit umfassenderen Gesundheitsschutz als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlung bei einem Spezialisten oder eine umfangreiche Kostenübernahme bei bereits kleinen kieferorthopädischen Eingriffen sind nur einige Beispiele für die höherwertigen Leistungsangebote.

Den passenden Tarif zu finden, der speziell an die Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst ist, ist jedoch nicht einfach und erfordert eine umfassende Auswertung und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Policen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

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Finanzierung: PKV & Zusatzschutz im Überblick

  • PKV für Ärzte bietet günstige Beiträge, stabile Leistungen und hohe Erstattung, auch für Medizinstudenten.

  • In der privaten Krankenversicherung benötigt jedes Kind einen eigenen, separaten Versicherungstarif.

  • Studenten können 3 Monate nach Einschreibung in die PKV wechseln, abhängig von Kosten, Leistungen und Familiensituation.

  • Ab 57.600 € Jahresbrutto ist der Wechsel in die PKV möglich, oft günstiger und hochwertiger für junge, gesunde Menschen.

  • Für Beamte ist die private Krankenversicherung günstiger, da der Dienstherr über die Beihilfe einen Großteil der Kosten übernimmt.

  • Die private Krankenversicherung bietet mehr Leistungen als die gesetzliche und ermöglicht individuellere, umfassendere medizinische Versorgung.

  • Das Bonusheft wurde vor ca. 25 Jahren eingeführt und ist ein Nachweis für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.

  • Gesetzlich versicherte Geringverdiener würden durch die notwendige Zuzahlung beim Zahnersatz finanziell besonders stark belastet.