Was bedeutet „Festzuschuss“?
Gesetzlich versicherte Patienten bekommen bei einem geplanten Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen) einen gewissen Anteil der Zahnimplantat Kosten von der Kasse bezuschusst.
Dieser Teil heißt Festzuschuss und beläuft sich auf mindestens 50 %. Wurde ein lückenloses Bonusheft vom Patienten über mehrere Jahre geführt, kann er auch bis zu 65 % betragen.
Egal, welchen Zahnarzt der Patient wählt, der Festzuschuss bleibt derselbe.
Was wird bezuschusst?
Diese Frage ist individuell zu beantworten und richtet sich nach dem jeweiligen zahnmedizinischen Befund, also dem Zustand des Patienten-Gebisses. Der Zuschuss wird von den Krankenkassen letztlich aus einem Katalog, der viele einzelne Beispiel-Befunde gelistet hat, zusammengestellt und immer wieder jährlich aktualisiert.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.
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Das Bonusheft wurde vor ca. 25 Jahren eingeführt und ist ein Nachweis für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.
Gesetzlich versicherte Geringverdiener würden durch die notwendige Zuzahlung beim Zahnersatz finanziell besonders stark belastet.