Dieser Teil heißt Festzuschuss und beläuft sich auf mindestens 50 %. Wurde ein lückenloses Bonusheft vom Patienten über mehrere Jahre geführt, kann er auch bis zu 65 % betragen.
Egal, welchen Zahnarzt der Patient wählt, der Festzuschuss bleibt derselbe.
Was wird bezuschusst?
Diese Frage ist individuell zu beantworten und richtet sich nach dem jeweiligen zahnmedizinischen Befund, also dem Zustand des Patienten-Gebisses. Der Zuschuss wird von den Krankenkassen letztlich aus einem Katalog, der viele einzelne Beispiel-Befunde gelistet hat, zusammengestellt und immer wieder jährlich aktualisiert.
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Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.
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Über die ECDI
Die »European Centres for Dental Implantology« sind der Zusammenschluss der führenden Zahnimplantantologen Europas.
Dämtliche Kliniken der ECDI vereinen die geprüfte Qualität und das Expertenwissen der modernsten Zahnimplantologen in Deutschland und Europa. Den Kern unserer Arbeit bildet die auf aktuellste Technik gestützte Implantologie und die enge Zusammenarbeit mit Patienten und Partnern. Profunde, auf persönliche Bedürfnisse abgestimmte Beratung und erstklassiges Handwerk prägen unser Profil.
Derzeit werden 36 Kliniken aus Deutschland sowie ausgewählte Zentren aus Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Luxemburg, Dänemark, Litauen, Island, Ungarn, Kroatien und Griechenland den Kriterien für das Qualitätssiegel der ECDI gerecht.