Beträgt die Beihilfe beispielsweise 50 %, wird die Hälfte der Gesundheitskosten vom Dienstherrn übernommen. Die private Krankenversicherung muss somit auch nur die Hälfte der Gesundheitskosten tragen. Diese sogenannten Beihilfetarife fallen daher in den zu zahlenden Beiträgen für Sie als Beamten deutlich günstiger aus.
Staatliche Beihilfe
Der Umfang der Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab und richtet sich nach dem Bundes- bzw. dem jeweiligen Landesrecht. Er kann je nach Familienkonstellation bis zu 80 % betragen und räumt den Beamten in den Kosten ihres Tarifs somit eine Sonderstellung ein.
Bundesbeamte Beihilfesatz | |
Beamter | 50% |
Beamter mit ≥ 2 Kinder | 70% |
Beamter im Ruhestand | 70% |
Ehepartner des Beamten | 70% |
Kinder (bei Kindergeldbezug) des Beamten | 80% |
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Das Sozialgesetzbuch befreit Sie als Beamten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als ein Angestellter müssten Sie in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitragssatz bezahlen, ohne Zuschuss des Arbeitgebers zu erhalten. Zusätzlich würden die Beihilfen des Dienstherrn entfallen, weshalb es für Sie teurer wäre, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Befinden Sie sich noch in der Ausbildung zum Beamten, bieten Ihnen die Versicherer die Wahl eines sogenannten Anwärtertarifs. Dieser bietet günstigere Beiträge, da hier keine Altersrückstellungen gebildet werden. Nach erfolgreicher Verbeamtung wird der Tarif in eine reguläre Beihilfeversicherung umgewandelt.
Die Leistungen der Beihilfetarife unterscheiden sich generell nicht zu den regulären Tarifen privater Krankenversicherer. Je nach Tarif kann beispielsweise zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus gewählt oder eine Chefarztbehandlung in Anspruch genommen werden.
Für die genauen Tarifdetails, die je nach Vertrag unterschiedlich ausfallen, ist ein genauer Vergleich der einzelnen Policen notwendig. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Vergleichsrechner und finden Sie den auf Sie zugeschnittenen Tarif.
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Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.
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