Bonusheft

Was ist ein Bonusheft?

Das Bonusheft wurde vor ca. 25 Jahren eingeführt und ist ein Nachweis für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.

Wissenschaftlich fundiert
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Alle Inhalte sind von ECDI Ärzten verfasst. Die Texte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien.

Bei jedem Kontrolltermin lässt man sich seine Untersuchung bestätigen. Für Erwachsene wird dieser Kontrolltermin ein mal im Jahr, für 6- bis 18-jährige zwei mal im Jahr fällig.

Wie hoch ist der Bonus?

Benötigt man nun schließlich einen Zahnersatz und man war innerhalb der letzten 5 Jahre jedes Jahr einmal zur Kontrolle beim Zahnarzt, erhöht sich der Zuschuss der Kassen für die Behandlung von ursprünglich 50 % auf 60 %.
Hat man sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren keinen Kontrolltermin versäumt, kann man sich einen 65 prozentigen Zuschuss zur Behandlung sichern.

Seit 2005 wird auch öfter von 20% bzw. 30% Bonus gesprochen. Hier ist dasselbe gemeint, wie oben geschildert. Es wurde nur ein anderer Rechnungsweg verwendet, wie folgend dargestellt wird:

50% + (20% von 50%) = 60%

50% + (30% von 50%) = 65%

Zuschuss auch für Zahnlose!

Bei Einführung des Bonusheftes wurde ursprünglich von den Kassen und Zahnärzten vereinbart, dass zahnlose Patienten, die eine Vollprothese tragen, keinen Bonus bekommen könnten. Das wurde jedoch geändert. Wer ab 1999 jährlich bei der Kontrolluntersuchung war, kann den 65-%-Zuschuss genau so in Anspruch nehmen.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

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