Zahnzusatzversicherung

Vergleich, Test & Kosten

Hochwertiger Zahnersatz ist teuer und muss zum Großteil vom Patienten selbst gezahlt werden, denn im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen ist er nicht vorgesehen.

Wissenschaftlich fundiert
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Alle Inhalte sind von ECDI Ärzten verfasst. Die Texte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien.

Diese haben ihre Leistungen in den letzten Jahren deutlich reduziert und sichern dem Patienten nur den sogenannten Festzuschuss zur Regelversorgung zu. Das ist eine anteilige Übernahme der Behandlungskosten, die sich aber nur auf die medizinische Grundversorgung bezieht, also auf die simpelste Zahnersatz-Lösung, die nur die Funktion des Gebisses wiederherstellen soll. Das entspricht in den meisten Fällen nicht den Vorstellungen an Nachhaltigkeit und Ästhetik, die die Patienten mitbringen. Fällt die Entscheidung trotzdem auf eine hochwertigere Lösung, als die Grundversorgung es hergibt, müssen Sie als Patient für die zusätzlichen, oft sehr hohen Kosten selbst aufkommen.

Durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung können Sie sich vor diesen Kosten schützen. Allein in den Jahren von 2005 bis 2015 ist die Anzahl der abgeschlossenen Verträge von rund 7,8 auf 15 Millionen gestiegen und sie werden immer beliebter. Aber genaues Hinschauen ist angezeigt! Viele Verträge enthalten Fallstricke und sind nur in bestimmten Situationen geeignet. Außerdem ist die Vielfalt der Angebote bereits so groß und unübersichtlich, dass eine vergleichende Gegenüberstellung der unterschiedlichen Tarife sehr zu empfehlen ist.

Zahnzusatzversicherungen vergleichen

Vergleichsportale bieten die Möglichkeit der Gegenüberstellung der verschiedenen Tarifdetails und der Suche nach dem für Sie am besten geeigneten Tarif. Dafür müssen Sie zuerst einige Daten zu Ihrer Person, wie Geburtsdatum und aktuellem Zahnstatus, angeben. Ein Vergleichsrechner zeigt Ihnen nun eine Auswahl von Tarifen, die am besten zu Ihrer Situation passt.

Auf folgende Punkte sollten Sie bei der Tarifauswahl besonders achten:

Leistungen

Die Kategorien Prophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz sollten vom Tarif abgedeckt sein. Kieferorthopädische Behandlungen sind häufig in jungen Jahren angezeigt und spielen im höhere Alter meist keine Rolle mehr. In manchen Vergleichsportalen sehen Sie durch Anklicken des jeweiligen Tarifs nun auch direkt eine detaillierte Auflistung, welche Behandlungen genau in der jeweiligen Kategorie erstattet werden. Je höher der Prozentsatz der integrierten Leistungen, desto besser.

Wartezeit

Die meisten Tarife greifen nicht sofort nach Vertragsabschluss, sondern erst einige Monate später. Diese Wartezeit sollte nicht zu lang sein und maximal bei 6 bis 8 Monaten liegen.

Summenbegrenzung oder Leistungsstaffel

Hierunter versteht man eine Begrenzung des zu erstattenden Betrages oder bestimmter Leistungen. Sie findet sich in vielen Versicherungen in den ersten 2 bis 5 Jahren. Mit der Zeit werden ein höherer Rechnungsbetrag erstattet bzw. mehr Leistungen mit eingeschlossen. Je kürzer die Leistungsstaffel, desto besser, denn es wird früher der volle Erstattungsumfang erreicht.

Kosten und Kostenanstieg

Teure Tarife stehen oft für einen größeren Leistungsumfang in der Erstattung. Besondere Vorsicht ist bei Tarifen mit niedrigen Beitragszahlungen geboten. Hier finden sich häufig große Preissteigerungen im Laufe des Vertrages, wodurch schließlich höhere Kosten entstehen. Ein Preisvergleich über die gesamte Vertragslaufzeit ist hier also besonders wichtig.

Altersrückstellung

Bei einem Tarif mit Altersrückstellung wird ein Teil des vom Patienten bezahlten Beitrages von der Versicherungsgesellschaft zurückgelegt, um damit spätere Preissteigerungen im Tarif zu verhindern und so den monatlichen Beitrag stabil zu halten. Ohne Altersrückstellung steigert die Versicherung den Beitrag ab einem höheren Alter – ca. 40 Jahren – kontinuierlich. Das wird Versicherungen als Ausgleich für häufigere Behandlungen und höhere Behandlungskosten im fortgeschrittenen Patientenalter begründet.

Besondere Patientengruppen

Für Kinder und Senioren gelten gesonderte Tarife, die in ihren Leistungen auf die jeweilige Patientengruppe zugeschnitten sind. Die meisten Vergleichsportale liefern auch hier gesonderte Informationen und Vergleichsrechner.

Zahnzusatzversicherung Test

Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen ist enorm vielfältig und undurchsichtig. Verschiedene Institute, wie Stiftung Warentest oder Focus-Money haben deshalb eine Vielzahl an Tarifen untersucht und auf einen Beispielfall angewandt, um sie schließlich miteinander vergleichen zu können. Diese Tests können zwar keine individuelle Empfehlung geben, aber sie können einen Überblick liefern, welche Anbieter generell ein positives Preis/-Leistungsverhältnis besitzen und in unterschiedlichen Kategorien positiv abschneiden.

Für die Suche nach einem auf Sie zugeschnittenen Tarif empfehlen wir einen detaillierten Vergleich, der Ihre persönlichen Daten mit einbezieht und auf vielen Vergleichsportalen kostenfrei angeboten wird.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Ergebnisse der größten Tests von Zahnzusatzversicherungen der letzten Jahre vor.

Stiftung Warentest – 2016

Bereits 2014 hat die Stiftung Warentest mehrere Zahnzusatzversicherungen untersucht und verglichen und ist zu guten bis sehr guten Ergebnissen gekommen. 2016 wurde die Anzahl der geprüften Policen nochmals gesteigert, auf insgesamt 209 Tarife. Davon wurden 66 Tarife als „sehr gut“ und nur 44 mit „ausreichend“ bewertet. Damit hat sich die Qualität der Tarife, laut Test, nochmals gesteigert.

In dem Test wurde ein sogenannter Warenkorb-Vergleich angestellt. Das bedeutet, es wurden anhand eines realistischen Patientenfalls, die Zahnersatzkosten über eine Zeitspanne für die unterschiedlichen Tarife berechnet und verglichen.

Stiftung Warentest: Testsieger 2016

Stiftung Warentest
Ergebnis
Versicherungsanbieter
& Tarifname
Ihre Kosten über 5 Jahre Ihre Kosten über 10 Jahre Ihre Kosten über 20 Jahre
sehr gut – 0,6 DKV KDTP100 800 € 3.350 € 6.700 €
sehr gut – 0,8 Hallesche DentZE.100 1.550 € 4.850 € 9.700 €
sehr gut – 1,0 Ergo Direkt ZAB+ZAE+ZBB 500 € 2.750 € 5.500 €
sehr gut – 1,1 Allianz ZahnBest 1.550 € 4.850 € 9.700 €
sehr gut – 1,1 Central PlanZ1 875 € 3.500 € 7.000 €
sehr gut – 1,1 Debeka EZ70plus 1.025 € 3.800 € 7.600 €

Nur die halbe Wahrheit

Kritisch an dem Test ist eine zu grobe Abstufung der Ergebnisse. Woher soll man als Patient wissen, welcher der 66 mit „sehr gut“ bewerteten Tarife tatsächlich am besten zu einem passt?

Weiterhin wurden nur Tarife für Zahnersatz, also z.B. Inlays, Kronen oder Implantate untersucht. Zahnbehandlungen, wie die Professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlung wurden in dem Test nicht berücksichtigt. Das ist problematisch, denn diese Leistungen werden vom Patienten besonders häufig in Anspruch genommen und müssen in den von diesem Test empfohlenen Policen weiterhin zu einem Großteil selbst getragen werden. Viele der hier mit „sehr gut“ bewerteten Tarife würden wesentlich schlechter abschneiden, da sie bei den Zahnbehandlungen keine oder nur geringfügige Erstattungen leisten.

Focus-Money – 2016

Focus-Money hat in seinem Test für Zahnzusatzversicherungen insgesamt 96 Tarife untersucht. Voraussetzung war nun auch, dass der Tarif sowohl Zahnbehandlung als auch Zahnersatz abdeckt. Der Preis spielte in der Gesamtbewertung nur eine untergeordnete Rolle.

Focus-Money: Testsieger 2016

Versicherung Tarif Prämie

 

Münchener Verein Deutsche ZahnVersicherung Premium Schutz 34,65 Euro
Provinzial Hannover ZE 50 + ZB 90 38,06 Euro
Alte Oldenburger Alte Oldenburger 29,35 Euro
Allianz ZahnBest, ZahnFit 32,97 Euro

Anzumerken ist, dass bei dem erstplatzierten Tarif vom Anbieter „Münchner Verein“ die Versicherten keine Altersrückstellung aufbauen können, wodurch die monatlichen Kosten im Alter deutlich steigen. Dafür sind die Beiträge in jungen Jahren erheblich geringer als bei den Tarifen mit Altersrückstellung.
Neben den 4 Testsiegern erhielten 10 weitere Tarife die Note „Sehr gut“ und weitere 14 Tarife die Note „Gut“. Unter diesen von „gut“ bis „hervorragend“ bewerteten Tarifen variiert die Durchschnittsprämie zwischen 20,21 Euro und 52,96 Euro/Monat.

Fairness

Bereits zum zweiten Mal hat Focus-Money auch die Fairness eines Tarifs bewertet. Die Ergebnisse basieren auf Befragungen von insgesamt 2064 Kunden zu den Themen Tarifleistung, Kundenberatung, Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundenservice und Kommunikation. Von 25 Versicherern erhielten erfreuliche 15 Unternehmen – und damit die Mehrzahl – ein gutes oder sehr gutes Ergebnis und konnten mit ihren Angeboten überzeugen.

Ökotest – Oktober 2015:

Ökotest hat sich mit der Frage des finanziellen Schutzes bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen beschäftigt. Es wurden insgesamt 24 Versicherungsgesellschaften und 65 Tarifkombinationen untersucht. Dabei standen das Preis-/Leistungsverhältnis und die Höhe des erstatteten Kostenanteils für Zahnbehandlungen im zweiten und im vierten Versicherungsjahr im Vordergrund.

Die Mehrzahl der Policen haben nur ein mittelmäßig bis schlechtes Ergebnis erzielt. Wenn eine Versicherung erst kürzlich abgeschlossen wurde, muss häufig ein Großteil der Kosten noch selbst vom Patienten getragen werden. Im zweiten Jahr nach Versicherungsabschluss werden nur rund 22 % und im vierten Jahr nur rund 34 % der entstandenen Kosten übernommen.
Deshalb lautet die generelle Empfehlung: Man sollte rechtzeitig und vor Eintritt von Problemen über einen Versicherungsabschluss nachdenken!
Es gibt bei den Policen jedoch auch leistungsstarke Ausnahmen.

Ökotest: Zahnzusatzversicherung Testsieger 2015

Versicherung Tarif
1. Bayerische V.I.P dental Prestige
2. Janitos JA dental plus
3. Inter QualiMed Z Z90, QualiMed Z ZPro
4. Debeka EZ70plus
5. Bayerische V.I.P. dental Komfort

Die Debeka bietet unter den Testsiegern als einzige Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen in ihrem Tarif an. Dadurch bleibt der Preis bei eher hohen Beiträgen langfristig konstant , wohingegen die Preise der anderen Tarife kontinuierlich steigen.

Waizmann-Tabelle

Seit 2004 gibt die Waizmann-Tabelle jährlich eine Übersicht zu den Leistungen verschiedener Zahnzusatzversicherungen heraus. Diese richtet sich in erster Linie an Zahnärzte, die so ihren Patienten eine Empfehlung für die besten Tarife geben können. Der 2015 durchgeführte Test enthielt insgesamt 169 verschiedene Versicherungen und kam zu folgendem Ergebnis über die Testsieger.

Zahnzusatzversicherung für Familien

Es gibt nicht den einen Tarif, der für die ganze Familie abgeschlossen werden kann oder der mehrere Personen gleichzeitig versichert. Das heißt, dass auch kein Kind bei den Eltern „mitversichert“ werden kann. Jede Person benötigt ihren eigenen Tarif. Es werden auch keine Rabatte von den Versicherungen vergeben, wenn alle Familienmitglieder bei demselben Versicherer Verträge abschließen.

Wichtig ist, dass für jede Person nach einem individuell passenden Tarif gesucht werden muss, da sich je nach Alter ganz unterschiedliche Anforderungen an die eingeschlossenen Leistungen im Vertrag stellen. Im Kindesalter sind z.B. kieferorthopädische Behandlungen ein wichtiger Baustein im Tarif und im hohen Erwachsenenalter wird der Zahnersatz immer bedeutender. Ein genauer Vergleich der Vertragseinzelheiten ist daher unumgänglich!

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Ungefähr jedes zweite Kind leidet unter einer Fehlstellung seiner Zähne und benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Hier kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, denn die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt und selbst dann werden nur maximal 80 % der medizinischen Grundversorgung erstattet.

Im Gegensatz dazu übernehmen viele Zahnzusatzversicherungen die Behandlungskosten schon bei nur leichten Zahnfehlstellungen zu einem Großteil.

Welche Leistungen sollte die Versicherung bei Kindern abdecken?

Neben der Übernahme einer kieferorthopädischen Behandlung sollten auch Zahnbehandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen von der Versicherung abgedeckt werden. Leistungen für Zahnersatz hingegen sind im Kindes- und Jugendalter meist noch nicht notwendig, sodass im Tarif darauf verzichtet werden kann.

Kieferorthopädie

Die Zahnfehlstellungen werden in 5 kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. KIG 1 und 2 bezeichnen eine leichte und mittelgradige Fehlstellung. Hierfür würde die Gesetzliche Krankenkasse keine Behandlungskosten übernehmen. Erst ab KIG 3 (ausgeprägte Fehlstellung) wird ein Teil der Behandlung erstattet, allerdings ausgehend von einer einfachen Grundversorgung, die häufig für den Patienten nicht zufriedenstellend ist.
Kieferorthopädische Behandlungen sollten daher unbedingt im Tarif der Zahnzusatzversicherung enthalten sein.

Er sollte möglichst viele Indikationsgruppen abdecken und besonders hohe Leistungen in KIG 3 bis KIG 5 aufweisen, da diese Fehlstellungen sehr häufig und in der Behandlung kostspielig sind. Der Tarif sollte hier auch Mehrkosten übernehmen, die über dem gesetzlichen Schutz liegen. Hierzu zählen z.B. Mini-Brackets oder durchsichtige Invisalign-Schienen.

Zahnbehandlung

Auch Zahnbehandlungen sollten unbedingt im Tarif mit abgedeckt sein. Schon im Kleinkindalter ist das Risiko der Kariesbildung durch regelmäßiges Nuckeln an Flaschen mit zuckerhaltigen Säften oder Milch stark erhöht. Wird die Karies nicht rechtzeitig behandelt, kann es zum frühzeitigen Verlust der Zähne und nachfolgend einer Fehlstellung angrenzender Zähne kommen oder die Karies der Milchzähne überträgt sich auf die darunterliegenden bleibenden Zähne und schädigt sie. Daher ist neben einer Prophylaxe eine rechtzeitige Therapie von großer Bedeutung. Nach einer Entfernung der Karies ist dann häufig eine Füllung notwendig. Da die Gesetzliche Krankenkasse nur eine Amalgamfüllung bezuschusst, ist hier ein leistungsstarker Tarif notwendig, der auch alternative Materialien wie Kunststoff erstattet. Auch die Kostenübernahme für eine Wurzelbehandlung und Parodontitis-Therapie sollten im Vertrag enthalten sein.

Prophylaxe

Wichtig – nicht nur bei Erwachsenen – ist eine regelmäßige Professionelle Zahnreinigung im Kindes- und Jugendalter, um Karies und Parodontitis vorzubeugen. Hier werden die weichen und harten Zahnbeläge entfernt, die mit dem häuslichen Putzen nicht bekämpft werden können. Besonders, wenn Ihr Kind eine Zahnspange trägt, ist die Prophylaxe wichtig, da sich Beläge noch früher bilden und ausbreiten können.

Der Tarif sollte daher einen Großteil der Kosten für die Prophylaxe übernehmen. Meist wird in den Verträgen eine jährliche Höchstsumme angegeben, bis zu der die Kosten für die Prophylaxe erstattet werden.

Auch das Versiegeln der Vertiefungen in der Kaufläche der Zähne (Fissuren) ist eine prophylaktische Maßnahme, die der Kariesbildung vorbeugen soll. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hier lediglich die Versiegelung der hinteren Backenzähne. Aber auch die vorderen Backenzähne (Prämolaren) sollten mit versiegelt werden und daher die Kosten dafür im Tarif übernommen werden.

Worauf muss ich besonders achten?

1. Die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sollte bereits vor einer zahnärztlichen Diagnose abgeschlossen werden, da sonst die Kostenerstattung gefährdet ist.

2. In vielen Tarifen für Erwachsene sind kieferorthopädische Leistungen sehr teuer und häufig nicht mehr notwendig. Deshalb sollten Sie den Vertrag Ihres Kindes ab dem 21. Lebensjahr überprüfen und eventuell zu einem Vertrag wechseln, der anstelle der kieferorthopädischen Leistungen vermehrt Zahnersatz-Leistungen enthält.

3. Vergewissern Sie sich, dass der Tarif für Mehrkosten bei speziellen Zusatzwünschen, wie z.B. Keramik-Brackets aufkommt und wo genau die Erstattungsgrenzen des Tarifs liegen.

Um schließlich den passenden Tarif für Ihr Kind zu finden, hilft nur ein individualisierter Vergleich auf einschlägigen Portalen. Wir empfehlen den kostenlosen Zahnzusatzverischerung-Vergleich auf unserem Partnerportal, wo Sie kompetent und in kurzer Zeit den richtigen Tarif finden.

Zahnersatzversicherung

Zum Zahnersatz werden Kronen, Brücken oder auch Implantate gezählt. Viele Tarife übernehmen einen Großteil der Kosten hierfür und besonders im höheren Erwachsenenalter sollte ein Vertrag mit einem hohem Erstattungsumfang in diesem Bereich gewählt werden. Im Kindes- und Jugendalter hingegen kann durchaus darauf verzichtet werden.

Man sollte genau prüfen, welche Leistungen im Einzelnen übernommen werden. Manchmal sind beispielsweise die Anzahl der erstatteten Implantate im Tarif begrenzt.

Zahnzusatzversicherung für Inlays

Ist ein Zahn von Karies befallen, muss schnell gehandelt werden, um einer weiteren Ausbreitung des Defektes zuvorzukommen. Zuerst entfernt der Zahnarzt die Karies. Anschließend muss der Defekt im Zahn künstlich wiederaufgefüllt werden. Hierfür stehen mehrere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ist der Defekt klein, kann eine herkömmliche Zahnfüllung, z.B. aus Kunststoff eingesetzt werden. Überschreitet er jedoch eine gewisse Größe, sodass die verbliebene Zahnsubstanz instabil ist, wird meist zu einem Inlay aus Gold oder Keramik geraten. Dies ist ein im Labor hergestelltes, widerstandsfähiges Werkstück, dass genau auf den Defekt im Zahn angepasst wird und diesen rekonstruiert. Dadurch entsteht ein naturgetreuer Zahnaufbau, der im Gegensatz zur Füllung keine unnötige Spannung auf die noch vorhandene Zahnsubstanz ausübt. Der Zahn wird somit optimal gestützt. Das ist gerade im Bereich der Backenzähne wichtig, wo große Kaudrücke wirken und herkömmliche Füllungen meist zu instabil sind und herausbrechen.

Kosten einer Inlay-Versorgung

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Füllung muss ein Inlay aufwändig in einem Zahnlabor hergestellt werden. Der Preis richtet sich in erster Linie nach den Materialkosten des Labors. Diese variieren je nach Größe des Inlays und verwendetem Material. Ein Keramik-Inlay ist beispielsweise weitaus teurer als eines aus Gold. Hinzu kommen die Kosten für die Behandlung des Zahnarztes. Insgesamt muss mit 300 bis 700 Euro pro Inlay gerechnet werden. Hiervon übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse nur den Festkostenzuschuss im Rahmen der Regelversorgung. Das macht lediglich einen minimalen Teil des Gesamtbetrages aus und der Patient muss den Großteil selbst zahlen. Viele Patienten sehen sich nun aus Kostengründen gezwungen, auf die Regelversorgung zurückzugreifen. In diesem Fall wäre das eine Amalgamfüllung, die jedoch eine vollkommen unzufrieden stellende und nicht mehr zeitgemäße Lösung darstellt.
Durch eine frühzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung können diese hohen Kosten abgefedert werden.

Die richtige Zahnzusatzversicherung hilft

Jeder Patient sollte mit der bestmöglichen zahnärztlichen Lösung versorgt werden und sich diese auch leisten können. Deshalb bieten Zahnzusatzversicherungen gesetzlich versicherten Patienten eine hervorragende Möglichkeit auf eine qualitativ hochwertige und langfristige Lösung. Da die Vielfalt an Angeboten jedoch enorm groß und unübersichtlich ist, empfehlen wir folgenden Vergleichsrechner, mit dem sich die einzelnen Tarife schnell und unkompliziert gegenüberstellen lassen. Nun können Sie problemlos den für Sie am besten geeigneten Tarif wählen.

Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Behandlungen werden vor allem im Kindes- und Jugendalter notwendig und nehmen in unserer Gesellschaft an Bedeutung immer mehr zu. Fast jedes zweite Kind trägt heutzutage eine Zahnspange. Ohne den entsprechenden Zahnzusatztarif, kann es schnell teuer werden, da die Gesetzliche Krankenkasse in vielen Fällen keine Kosten erstattet.

Um den optimalen Schutz mit einem stimmigen Preis-/Leistungsverhältnis für sich oder Ihr Kind zu erreichen, sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten, die im Folgenden näher beleuchtet werden.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs wurden im Jahr 2002 die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeführt. Der vom Zahnarzt erhobene Befund wird einer dieser 5 Gruppen oder auch Behandlungsgrade zugeordnet. So wird festgestellt, welchen Leistungsanspruch der Patient von der Gesetzlichen Krankenkasse erhält.

Die Gruppen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar

Gruppe 1:

  • leichte Zahnfehlstellungen
  • Behandlung aus ästhetischen Gründen häufig erwünscht
  • Beispiel: obere Schneidezähne stehen zu weit vor den unteren (bis zu 3 mm)

Gruppe 2:

  • leichte bis moderate Zahnfehlstellungen
  • Behandlung häufig aus medizinischer Sicht notwendig
  • Beispiel: fehlender Kontakt zwischen Ober- und Unterkieferschneidezähnen mit einem Abstand von 1 bis 2 mm (offener Biss)

Gruppe 3:

  • ausgeprägte Zahnfehlstellungen
  • Behandlung erforderlich
  • Beispiel: Platzmangel im Gebiss von mehr als 3 mm

Gruppe 4:

  • stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen
  • Behandlung dringend erforderlich
  • Beispiel: Durchbruchstörungen von Zähnen (außer Weisheitszähne)

Gruppe 5:

  • sehr stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen
  • Behandlung unbedingt erforderlich
  • Beispiel: Entwicklungsstörungen, wie z.B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte

Die Gesetzliche Krankenkasse bezuschusst nur Behandlungen in KIG 3 – 5. Geringe und moderate Zahnfehlstellungen sind jedoch weitaus häufiger in der Bevölkerung und werden vor allem aus ästhetischer Sicht oft als störend und behandlungsbedürftig empfunden. Der Abschluss eines Zahnzusatztarifs ist oft aufgrund genau solcher Fälle eine sinnvolle Maßnahme.

Ab welchem Alter sollte ich mein Kind versichern?

Ein Großteil der Eltern schließt eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind erst zu spät ab, und zwar genau dann, wenn die Probleme schon aufgetreten sind und die Versicherung die Kosten nicht mehr erstatten würde. Deshalb lautet der Grundsatz: Je früher, desto besser!

Der ideale Zeitpunkt liegt vor dem 34. Lebensmonat, da hier die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bei Kindern durchgeführt wird.

Seit Juli 2016 sind die U-Untersuchungen für Kinder auch auf zahnärztliche Untersuchungen erweitert worden und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

U5 6.-7. Lebensmonat Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
U6 10.-12. Lebensmonat Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
U7 21.-24. Lebensmonat Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum an Zähnen und Schleimhaut
U7a 34.-38. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
U8 46.-48. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
U9 60.-64. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

Empfehlungen

Um den passenden Tarif zu finden, sollten Sie einen genauen Vergleich über die einschlägigen Vergleichsportale anstellen. Dafür müssen Sie ein paar Fragen zu Alter und Zahnstatus beantworten und bekommen anschließend eine detaillierte Gegenüberstellung aller für Sie oder Ihr Kind relevanten Tarife.

Bei einem Tarif für Ihr Kind sollten Sie unbedingt darauf achten, dass neben der Erstattung für kieferorthopädische Leistungen auch Zahnbehandlungen (z.B. Kunststofffüllungen) und Prophylaxemaßnahmen (z.B. Fissurenversiegelung) abgedeckt werden, da diese Behandlungen häufig im Kindes- und Jugendalter notwendig werden.

Zahnzusatzversicherung für Prophylaxe

Die Professionelle Zahnreinigung ist eine Prophylaxe-Maßnahme, die vor Karies der Zähne und Entzündungen des Zahnhalteapparates schützt und mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden sollte. Sie trägt auch dazu bei, dass Zahnersatz, wie Brücken oder Implantate länger erhalten bleiben und erspart somit hohe Kosten, die für eine erneute frühzeitige Sanierung aufkommen würden. Auch besonders Zahnspangenträger, bei denen sich vermehrt Ablagerungen zwischen Zähnen und Spange bilden, sollten sich einer regelmäßigen Zahnreinigung unterziehen. Harte und weiche Beläge, die nicht allein durch das Zähneputzen entfernt werden können, werden dann mit Ultraschall und mechanischen Handinstrumenten beseitigt und die Zahnflächen gesäubert und poliert.

Mit Kosten für eine einzelne Professionelle Zahnreinigung zwischen 100 und 150 Euro, kann es für gesetzlich versicherte Patienten schnell teuer werden, da die Krankenkasse hier nichts erstattet.

Viele Tarife übernehmen die jährlichen Kosten für die Zahnreinigung hingegen komplett, weshalb sie unbedingt integriert sein sollte. Manchmal ist im Vertrag eine Maximalsumme in Euro vorgegeben, bis zu der erstattet wird. Diese fällt je nach Höhe des monatlichen Beitrages höher oder niedriger aus und liegt in der Regel bei 100 Euro pro Vertragsjahr.

Zahnzusatzversicherung für Endodontie

Wenn das Innere eines Zahnes, das sogenannte Zahnmark, durch Karies geschädigt wird oder sich entzündet, kann der Zahn durch eine Wurzelkanalbehandlung gerettet werden ohne gezogen werden zu müssen. Es gilt stets, die eigene Zahnsubstanz so lange wie möglich zu erhalten und auf frühzeitige Extraktionen und Einsatz von Zahnersatz zu verzichten.

Wurde eine innere Schädigung des Zahnes vom Zahnarzt diagnostiziert, sollte eine Wurzelkanalbehandlung so früh wie möglich stattfinden, da sich die Bakterien im Zahn auch über die Blutbahn ausbreiten können und somit schwere gesundheitliche Schäden an Herz oder Gehirn hervorrufen können.
Nach erfolgter Wurzelkanalbehandlung sind die Aussichten auf einen Erhalt des Zahnes häufig gut. Pauschal lässt sich der Langzeiteterfolg jedoch nicht genau vorhersagen, da er vom Grad der Vorschädigung des Zahnes sowie von der anatomischen Gegebenheit der Zahnwurzeln abhängig ist. Trotzdem sollten Sie stets dem Rat Ihres Zahnarztes folgen, wenn dieser, nach genauer Prüfung Ihrer Situation, zu einer Wurzelkanalbehandlung rät.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung nur in ganz bestimmten Fällen. Seit 2004 wurden hierzu neue Bestimmungen aufgestellt.

Generell gilt, dass die Kosten übernommen werden, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders im Bereich der hinteren Backenzähne wird dieser Umstand jedoch häufig in Frage gestellt. So wird die Behandlung hier nur in einem der folgenden Fälle übernommen:

  • Die Zahnreihe, in der der Backenzahn steht, darf nicht unterbrochen sein. Es darf also keine Lücke in der Zahnreihe vorhanden sein.
  • Erhalt des Backenzahnes wird verhindert, dass die Zahnreihe nach hinten verkürzt wird.
  • Bereits vorhandener Zahnersatz kann durch die Wurzelkanalbehandlung erhalten werden.

Oft entscheidet auch der individuelle Einzelfall, ob die Kosten übernommen werden. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht, wenn die Erfolgsaussichten für die Therapie unklar sind oder spezielle Behandlungsmethoden und Zusatzuntersuchungen angewandt werden. In diesen Fällen wird die Behandlung als Privatleistung angesehen und muss vom Patienten selbst gezahlt werden.

Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen

Es ist im Vorfeld häufig schwer abzuschätzen, wie hoch der Anteil der Kostenübernahme an einer Wurzelkanalbehandlung sein wird. Außerdem verwenden viele Zahnärzte, die sich auf die Wurzelkanalbehandlung spezialisiert haben, hochentwickelte Behandlungsinstrumente, wie ein Mikroskop zum genauen Auffinden der Wurzelkanäle. Solche Methoden tragen zu einem besseren und nachhaltigeren Behandlungsergebnis bei, müssen aber häufig vom Patienten selbst bezahlt werden.

Daher kann es durchaus lohnenswert sein, eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen in der Endodontie abzuschließen.

FAQs zum Thema Zahnzusatzversicherungen

mmer dann, wenn Ihnen die Regelversorgung nicht ausreicht, müssen Sie einen großen Anteil der Kosten eigenständig tragen. Wenn Sie z.B. bei einer Krone lieber die zahnfarbene Keramik an Stelle des Metalls bevorzugen oder lieber Implantate statt einer Brücke bevorzugen, kann es schnell teuer werden. Dann ist eine Zahnzusatzversicherung lohnenswert. Aber Vorsicht: Wenn Sie die Versicherung zu spät abschließen und sich bereits in zahnmedizinischer Behandlung befinden, werden die Kosten für die laufende Behandlung von der Versicherung oft nicht mehr übernommen.
Das hängt ganz davon ab, wie viele gesunde Zähne Sie noch besitzen. Denn für bereits geschädigte Zähne übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten. Auch für Diagnosen, die vom Zahnarzt bereits vor Abschluss der Versicherung gestellt wurden, werden keine Kosten übernommen. Hinzu kommt, dass in den ersten Jahren die Leistungen bei den meisten Versicherern geringer ausfallen. Statistisch besonders lohnenswert ist ein Versicherungsabschluss zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr, da in dieser Zeit häufig der erste umfangreichere Zahnersatz notwendig wird. Natürlich gibt es Ausnahmen und wenn Sie vorher nie größere Probleme mit Ihrer Zahngesundheit hatten, kann sich der Abschluss einer Versicherung auch noch mit 58 Jahren lohnen. Einige Versicherer halten sich auch altersspezifische Konditionen vor, deshalb sollten Sie vorher genau prüfen, was in Ihrem Fall die günstigste Lösung darstellt.

Ich habe im Zuge der Strahlen- und Chemotherapie nacheinander alle Zähne im Oberkiefer verloren. Es ist absehbar, dass weitere Zähne ebenfalls verloren gehen werden. Für eine Versorgung mit Implantaten kommen Kosten in Höhe mehrerer tausend Euro auf mich zu, die ich nicht selbst tragen kann.

Wenn es sich um eine bereits laufende Therapie durch Ihren Zahnarzt handelt, wird die Versicherung die Kosten nicht übernehmen. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie sich von dem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan ausstellen lassen (wenn nicht schon vorhanden) und sich von einem anderen Zahnarzt eine zweite Therapie-Meinung zu Ihrem Fall einholen, die unter Umständen günstiger ausfallen kann.

Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie alle Fragen des Versicherers zu Ihrem Zahnstatus wahrheitsgemäß ausfüllen und nichts verschweigen. Da verschiedene Versicherungsgesellschaften mit Vorschäden auch verschieden umgehen, macht es durchaus Sinn, Anträge bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig zu stellen bzw. sich vorher eingehend mit den Vorgehensweisen und Vertragsregeln der Gesellschaften auseinanderzusetzen.
Der Hauptgrund für den Boom der Zahnzusatzversicherungen sind die Leistungskürzungen in den gesetzlichen Krankenkassen. Teure zahnmedizinische Behandlungen werden seit dem Jahr 2005 nur noch minimal von den Krankenkassen bezuschusst. Diese Festzuschüsse werden nämlich nur für die sogenannte Regelversorgung bezahlt. Diese entspricht jedoch nicht im Geringsten einer qualitativ wünschenswerten Versorgung, sondern nur dem absoluten Minimum. Jede höherwertige Versorgung muss vom Patienten zum Großteil selbst gezahlt werden.
Im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung wurden Umfragen zum Thema Zahnersatz durchgeführt. Aus diesen geht hervor, dass mehr als 50 % der Deutschen eine Form des Zahnersatzes – sei es Zahnkrone, Zahnbrücke, Implantat oder Zahnprothese – besitzen. Von den Menschen, die zum Zeitpunkt der Umfrage keinen Zahnersatz hatten, gingen sogar 54 % fest davon aus, dass sie irgendwann auf einen Zahnersatz angewiesen sind.
Bei den meisten Tarifen müssen Sie vor Abschluss diese Gesundheitsfragen beantworten. Das sind Fragen über den Zustand Ihrer Zahngesundheit, beispielsweise ob Ihnen bereits Zähne fehlen oder ob Sie schon Zahnersatz wie Brücken oder Kronen besitzen. Häufig wird außerdem gefragt, ob Sie sich bereits in zahnmedizinscher oder kieferorthopädischer Behandlung befinden und ob bereits ein Behandlungsplan vorliegt.

Es ist wichtig, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist. Es gibt auch Tarife ohne Gesundheitsfragen. Diese übernehmen aber meist nicht die Kosten für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen.

Die meisten Tarife erstatten die Leistungen erst nach einer gewissen Wartezeit, z.B. nach 6 Monaten. Wie lang gewartet werden muss, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Eine Ausnahme bilden Professionelle Zahnreinigungen. Sie sind in fast allen Tarifen von einer Wartezeit befreit und die Kosten werden sofort übernommen.
Auch bei Notfällen, die nach Vertragsabschluss auftreten, werden die Kosten sofort erstattet.

Günstige Zahnzusatzversicherungen können schon ab 11 Euro im Monat abgeschlossen werden. Hier sind jedoch häufig die teuren Leistungen, wie Implantate nicht eingeschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Deshalb sollten Sie unbedingt einen Vergleich durchführen. Hier empfehlen wir besonders den unverbindlichen Vergleich auf unserem Portal.
Das lässt sich pauschal so nicht sagen. Es gibt auch günstige Anbieter, die eine Vielzahl von Behandlungen übernehmen und dafür beispielsweise längere Wartezeiten fordern. Hier herrscht eine enorme Vielfalt, weshalb wir zu unserem unverbindlichen Vergleichsportal raten.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

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