Kosten für Zahnkronen

Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Autor: Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Veröffentlicht: 14.02.2021
Aktualisiert: 14.01.2026
Lesezeit: 14 Min.

Künstliche Zahnkronen ersetzen bei Zahndefekten die verlorengegangene Substanz der natürlichen Zahnkrone und schützen den Zahn vor weiterer Zerstörung.

Die Kosten für eine Zahnkrone richten sich vor allem nach der Form, dem gewählten Material, der Art der Verblendung sowie der Lage des zu behandelnden Zahns.

Was zahlt die Krankenkasse?

Zahnkronen können teilweise verblendet werden, sodass sie im für Außenstehende sichtbaren Bereich unauffällig sind. Diese ist eine eher günstige Lösung. Zahnkronen können aber auch vollverblendet hergestellt werden, was oft gewünscht wird, jedoch einen höheren Aufwand im Bereich der labortechnischen Herstellung erfordert.

Unverblendete Kronen sind eine Regelversorgung und damit eine Kassenleistung. Diese Kosten werden daher meist knapp zur Hälfte durch den Zuschuss der Krankenkasse abgedeckt. Ist hingegen eine vollverblendete Krone oder auch eine Zahnkrone aus Vollkeramik gewünscht, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten größtenteils selbst tragen. Auch hier sind die genauen Kosten abhängig vom verwendeten Material und der Höhe des Zahnarzthonorars.

Wichtig ist es für gesetzlich Versicherte, sich vor Beginn der Versorgung mit einer Zahnkrone den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan von der Kasse genehmigen zu lassen. Darin wird die geplante Versorgung aufgeführt, der Befund ausformuliert sowie die voraussichtlichen Kosten der Zahnkrone vermerkt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

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