Kosten für Zahnbrücken

Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Autor: Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Müller-Hotop, M.Sc.
Veröffentlicht: 14.02.2021
Aktualisiert: 14.01.2026
Lesezeit: 14 Min.

Fehlt ein Zahn im Gebiss, ist eine Brücke eine sichere Lösung für festsitzenden Zahnersatz.

Für die Versorgung der Zahnlücke steht jedoch eine Vielzahl Materialien von Stahl bis Vollkeramik sowie individuelle Leistungen zur Auswahl, die sich wiederum in unterschiedlichen Kosten äußern.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen notwendige Zahnbrücken in jedem Fall. Darum ist es wichtig, dass Sie sich den von Ihrem behandelnden Zahnarzt ausgestellten Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Soll eine Brücke möglichst geringe Zusatzkosten verursachen, muss sie den Richtlinien für eine wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Krankenkassen entsprechen: Eine solche Brücke besteht aus rein metallischen Kronen und Brückengliedern und wird lediglich im von außen sichtbaren Bereich mit Keramik überzogen. Eine vollständige Verblendung der Zahnbrücke mit Vollkeramik, wie sie sich die meisten Patienten wünschen, ist hingegen keine Kassenleistung.

Vollverblendete Brücken und Vollkeramikbrücken sind also eine private Leistung, denn diese Arten der Zahnbrücke sind einerseits teurer in der Laborleistung, und auch das Honorar des Zahnarztes unterscheidet sich, da in diesem Fall die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) greift.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

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