ECDI Zentrum Dresden

Zahnimplantate
in Dresden

Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. E. John, Prof. Dr. Dr. M. Schneider, PD Dr. Dr. G. Bittermann
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Implantologie im ECDI-Zentrum in Dresden

Operationen im Kiefer- und Gesichtsbereich zeichnen sich durch vielfältige funktionelle (Sprechen, Kauen, Riechen, Sehen) und ästhetische (Aussehen, Schönheit) Aspekte aus. Als Patient stehen Sie im Zentrum unserer Erfahrungen und Bemühungen. Es geht um Ihre Gesundheit, Ihr Gesicht und Ihre Ausstrahlung!

Alle Fachärzte in unserer Gemeinschaftspraxis haben den anerkannten Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie. Diese Qualifikation setzt eine umfassende theoretische Ausbildung, nachgewiesene praktische Erfahrung und eine zertifizierte Abschlussprüfung voraus. Durch unsere langjährige Expertise bieten wir Ihnen implantologische Behandlungen auf besonders hohem Niveau.

Um für Sie das höchste Maß an Sicherheit zu gewährleisten, arbeiten wir mit einem internen und externen Qualitätsmanagement. Die Arbeitsabläufe in unserer Praxis sind zertifiziert durch Swiss TS.

Seit 2015 sind wir Kooperationspraxis für die zahnmedizinische Studierendenausbildung an der medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden.

Für Neu-Patienten: Anamnesebogen

Für alle Patienten, die bisher noch nicht bei uns waren: Bitte bringen Sie den unten stehenden Anamnesebogen ausgedruckt und ausgefüllt mit.

Anamnesebogen
ECDI Anamnesebogen für Implantatbehandlung

Kontaktinformationen

Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. E. John, Prof. Dr. Dr. M. Schneider, PD Dr. Dr. G. Bittermann

Dr.-Külz-Ring 15, 01067 Dresden
03518497183
Online-Termin vereinbaren

Öffnungszeiten

MO08:00-17:30
DI08:00-17:30
MI08:00-17:30
DO08:00-17:30
FR08:00-12:15

KARTE UND ROUTE: DER WEG ZU Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. E. John, Prof. Dr. Dr. M. Schneider, PD Dr. Dr. G. Bittermann

Herzlich Willkommen im ECDI Zentrum Dresden

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnärztin
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Auszeichnungen

Was ist ein Implantat?

Wenn ein Zahn verloren geht – zum Beispiel durch einen Unfall, Karies oder Parodontose – kann er durch eine künstliche Zahnwurzel, ein sogenanntes Zahnimplantat, ersetzt werden. Dabei handelt es sich meist um einen Titanstift, der vom Zahnarzt, Oralchirurgen bzw. Implantologen chirurgisch in den Kieferknochen eingesetzt wird. Das Implantat wächst durch die gute Körperverträglichkeit (Biokompatibilität) fest in den Knochen ein (Osseointegration) und kann somit wie ein natürlicher Zahn benutzt und belastet werden.

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Warum Vertrauen in Ihren Implantologen so wichtig ist!

Was sind die Vorteile von Implantaten?

  • perfekte Ästhetik
  • keine Sprach- und Geschmacksbeeinträchtigung
  • fester und sicherer Sitz des Zahnersatzes
  • schont gesunde Zähne
  • Kieferknochen bildet sich nicht zurück

Wie verläuft die Implantation?

Implantate müssen mit höchster Präzision eingesetzt werden. Der umliegende Kieferknochen soll fest damit verwachsen, damit sich eine stabile Basis für den implantatgetragenen Zahnersatz bildet. Voraussetzung für den langfristigen Erfolg ist eine umfassende Planung, bei der wir auf moderne Technologien setzen.

DVT: Planung des Implantat-Eingriffs

Mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) erstellen wir dreidimensionale Röntgenaufnahmen des betroffenen Gebiets, die einen exakten individuellen Befund ermöglichen. Auf den hochauflösenden Bildern sind selbst kleinste Details der feinen Nervenbahnen und der Knochendichte sichtbar. Auf dieser Basis lässt sich jeder Therapieschritt genau festlegen.

Knochenaufbau: sicherer Halt für Zahnimplantate

Damit das Implantat festen Halt im Kiefer finden kann, muss ausreichend gesundes Knochenmaterial vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, werden körpereigene Knochenspäne oder spezielle Knochenersatzmaterialien eingepflanzt.

Ablauf der Implantat-Operation

Zu Beginn des Eingriffs öffnet der Zahnarzt die Schleimhaut über dem Kieferknochen und bereitet den Knochen mit einem Spezialbohrer für die Aufnahme des Implantats vor. Das Implantat wird dann in den Kiefer eingedreht und die Schleimhaut über dem Implantat vernäht. Der gesamte Vorgang dauert – vom ersten Schnitt bis zum Vernähen der Wunde – selten länger als eine Stunde.

In den Wochen nach dem Eingriff verwächst der Kieferknochen fest mit dem Implantat. Nach der Einheilungszeit, die individuell festgelegt wird, wird das Implantat wieder freigelegt, damit der Zahnersatz darauf befestigt werden kann. Beim Zahnersatz kann es sich um eine implantatgetragene Einzelkrone, fest sitzende Brücke oder abnehmbare Brücke handeln.

Was kosten Zahnimplantate?

Das Einbringen eines Implantats muss wie jede Behandlung auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein. Die individuellen Gesamtkosten ergeben sich aus der intensiven Diagnostik, den mundindividuellen Besonderheiten und dem gewünschten Behandlungsziel.

Ggf. notwendige Vorbehandlungen wie ein Knochenaufbau wirken sich ebenso auf den Gesamtpreis aus wie die Auswahl der Implantate und die Art des gewünschten Zahnersatzes.

Individueller Heil- und Kostenplan

Aus welchen Leistungen die Behandlung im Detail besteht, besprechen wir nach einer Voruntersuchung ausführlich und persönlich mit Ihnen. Dabei erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan, der übersichtlich zusammenfasst, welche Kosten für das Implantat und dessen prothetische Versorgung anfallen.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Private Krankenversicherungen übernehmen oft einen Großteil der Implantatbehandlung – die individuellen Konditionen können Mitglieder bei der Krankenversicherung erfragen.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen mit einem höheren Eigenanteil rechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur mit einem Festzuschuss an den Kosten für den Zahnersatz (nicht für das Implantat). Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Regelversorgung und beträgt seit Oktober 2020 mindestens 60 Prozent. Haben Sie Ihr Bonusheft lückenlos geführt, erhöht sich dieser Wert auf 65 Prozent (nach fünf Jahren) oder 75 Prozent (nach zehn Jahren). Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einreichen.

Keine Eigenbeteiligung fällt an, wenn Sie Geringverdiener, Bafög- oder Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind oder Ausnahmeindikationen (Unfall, Tumorerkrankung) vorliegen.

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